Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im Osten Baden-Württembergs an der Grenze zu Bayern, etwa 17 Kilometer südlich von Aalen und 33 Kilometer nördlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
49.129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89518, 89520, 89522
Vorwahlen
07321, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heidenheim an der Brenz
Rathausplatz 1
89518 Heidenheim an der Brenz
2. Landratsamt Heidenheim
Bahnhofstraße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
3. Agentur für Arbeit Heidenheim
Schillerstraße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
Gemeinde Heidenheim an der Brenz – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Die Stadt Heidenheim hatSeveral rechtskräftige Bebauungspläne veröffentlicht, darunter neuere Pläne wie H409 - Talhofstraße (Datum: 17.02.2023), H410 - Campus an der Brenz (Datum: 17.02.2023) und verschiedene andere Pläne, die im April 2021 aktualisiert wurden, wie z.B. H374 - Clichy-Sportplatz, H375 - Ehemalige Stadtgärtnerei, und weitere.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.